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Sunday, March 14, 2010 ..:: Kleine Sicherheits Ckeckliste ::.. Register  Login
 Bücher Minimize

Fachbuchautor beim Verlag Ecomed-Sicherheit

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ISBN:3-609-68833-5

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ISBN:3-609-68831-9


      

 Kleine Sicherheits-Checkliste ( Risk Management ) Minimize

Beispiele für einen Sicherheitscheck

i.O.

nicht

i.O.

nicht

zutreff.

Bemerkungen

Sind alle Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen worden und wurde dies schriftlich dokumentiert ?

( §§ 5 und 6 ArbSchG, § 3 BGV A1 )

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Ist ein Betriebsarzt schriftlich bestellt ?

( § 2 ASiG und §§ 2 und 19 BGV A2 )

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Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt, bzw bei der Anwendung des Unternehmermodells eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ?

( § 5 ASiG, §§ 2 und 19 BGV A2 i.V. mit Anlage 3 )

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Sind bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheits-

beauftragte schriftlich bestellt ?

( § 22 SGB VII und § 20 BGV A1 i.V. mit Anlage 2 )

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Sind alle Beschäftigten zum Arbeitsschutz jährlich unterwiesen worden und wurde dies schriftlich dokumentiert ?

( § 12 ArbSchG und § 4 BGV A1 )

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Ist der Arbeitsschutz im Unternehmen entsprechend der vorgegebenen  Maßnahmehierarchie umgesetzt worden ?

( § 4 ArbSchG )

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Ist eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern im Unternehmen ausgebildet und bestellt ?

( § 26 der BGV A1 )

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Ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im

Brandschutz und der Brandbekämpfung ausgebildet ?

( § 10 ArbSchG und § 22 BGV A1 )

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Sind für den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebs-

anweisungen erstellt, ausgehängt und für jeden Mit-

arbeiter zugänglich ( Sprachen beachten ) sowie

anhand dieser die Mitarbeiter unterwiesen ?

(  § 14 GefStoffV  )

 

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Ist eine Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit

Gefahrstoffen durchgeführt worden und wurde das

Schutzstufenkonzept umgesetzt ?

( §§  7 – 12 GefStoffV )

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Sind beim Umgang mit Gefahrstoffen die neuen

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) überprüft worden und die evt. erforderliche Maßnahmehierarchie und das Schuztstufenkonzept umgesetzt worden ? 

( § 9 GefStoffV i.V. mit TRGS 900 )

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Sind die Arbeitsbedingungen einer Gefährdungsbe-urteilung nach § 3 der BetrSichV unterzogen worden ?

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Ist ein Explosionsschutzdokument nach § 6 der

BetrSichV erstellt worden ?

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Sind für das Führen von Flurförderzeugen die

Beschäftigten ausgebildet und geeignet ?

( § 7 BGV D 27 i.V. mit BGG 925 )

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Ist beim Verladen von Gütern in Fahrzeuge und /

oder in Containern das Personal zur Thematik

„Ladungssicherung“ ausgebildet ?

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Sind Sie an der Beförderung gefährlicher Güter als

Absender ( Versender ), Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer oder Fahrzeughalter beteiligt und ist ihr beteiligtes Personal als „beauftragte Personen“ oder als „sonstige verantwortliche Personen“ geschult ?

( § 6 der GbV und Kapitel 1.3 ADR / RID / IMDG-Code ) 

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Haben Sie einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellt ?

(  § 1 der GbV )

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Versenden Sie gefährliche Güter im Luftverkehr und

haben sie ausgebildetes Personal nach Abschnitt

1.5 der IATA-DGR für die Versendererklärung ?

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Haben Sie Fahrzeugführer die Gefahrgut befördern und sind diese Fahrzeugführer in Besitz einer gültigen ADR-Becheinigung ( soweit die Beförderungseinheitkenn- zeichnungspflichtig ist ) ?

( Abschnitt 8.2.1 des ADR )

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 ALLES OK ???

 

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einigen Rechtsbereichen die in eine Sicherheitsüberprüfung einfließen.

 

In einem Unternehmen haften nicht nur der Unternehmer alleine sondern auch die

Vorgesetzten die Unternehmerpflichten übernehmen sowie jeder Vorgesetzte soweit er als

eine beauftragte Person bestellt wurde .

Rechtgrundlagen hierzu sind der § 14 StGB,  § 9 OWiG und § 130 OWiG.

 

Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Dienstleistung, Beratung und Schulung.

Unser Motto lautet: „Sicherheit aus einer Hand"

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