ALLES OK ???
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einigen Rechtsbereichen die in eine Sicherheitsüberprüfung einfließen.
In einem Unternehmen haften nicht nur der Unternehmer alleine sondern auch die
Vorgesetzten die Unternehmerpflichten übernehmen sowie jeder Vorgesetzte soweit er als
eine beauftragte Person bestellt wurde .
Rechtgrundlagen hierzu sind der § 14 StGB, § 9 OWiG und § 130 OWiG.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Dienstleistung, Beratung und Schulung.
Unser Motto lautet: „Sicherheit aus einer Hand"