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Beispiele für einen Sicherheitscheck
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i.O.
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nicht i.O.
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nicht zutreff.
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Bemerkungen
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Sind alle Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen worden und wurde dies schriftlich doku- mentiert ?
(§§ 5 und 6 ArbSchG, § 3 BGV A1, § 3 BetrSichV )
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Ist ein Betriebsarzt schriftlich bestellt ?
( § 2 ASiG und §§ 2 und 19 BGV A2 )
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Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt, bzw bei der Anwendung des Unternehmer-modells eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ?
( § 5 ASiG )
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Sind bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheits-beauftragte schriftlich bestellt ?
( § 22 SGB VII und § 20 BGV A1 i.V. mit Anlage 2 )
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Sind alle Beschäftigten zum Arbeitsschutz jährlich unterwiesen worden und wurde dies schriftlich dokumentiert ?
( § 12 ArbSchG und § 4 BGV A1 )
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Ist der Arbeitsschutz im Unternehmen entsprechend der vorgegebenen Maßnahmehierarchie umgesetzt worden ?
( § 4 ArbSchG )
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Ist eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern im Unternehmen ausgebildet und bestellt ?
( § 26 der BGV A1 )
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Ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Brandschutz und der Brandbekämpfung ausgebildet?
( § 10 ArbSchG und § 22 BGV A1 )
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Sind für den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebs- anweisungen erstellt, ausgehängt und für jeden Mitarbeiter zugänglich ( Sprachen beachten ) sowie anhand dieser Anweisungen die Mitarbeiter unterwiesen ?
( § 14 GefStoffV )
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Ist eine Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen durchgeführt worden? ( § 6 GefStoffV )
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Sind beim Umgang mit Gefahrstoffen die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) überprüft worden und die evt. erforderliche Maßnahmehierarchie umgesetzt worden ?
( TRGS 900 )
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Ist ein Explosionsschutzdokument nach § 6 der
BetrSichV erstellt worden ? d( soweit erforderlich)
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Sind für das Führen von Flurförderzeugen die Beschäftigten ausgebildet und geeignet? ( § 7 BGV D 27 i.V. mit BGG 925 )
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Ist beim Verladen von Gütern in Fahrzeuge und / oder in Containern das Personal zur Thematik „Ladungssicherung“ ausgebildet ?
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Sind Sie an der Beförderung gefährlicher Güter als Absender ( Versender ), Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer oder Fahrzeughalter beteiligt und ist ihr beteiligtes Personal als „verantwortliche Personen“ oder als „sonstige beteiligte Personen“geschult ?
( § 27 der GGVSEB und Kapitel 1.3 ADR / RID / IMDG-Code )
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Haben Sie einen Gefahrgutbeauftragtenschriftlich bestellt , soweit erforderlich?
( § 3 der GbV )
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Versenden Sie gefährliche Güter im Luftverkehr und haben sie ausgebildetes Personal nach Abschnitt 1.5 der IATA-DGR der Personalkategorie 1 ?
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Haben Sie Fahrzeugführer die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern und sind diese Fahrzeugführer in Besitz einer gültigen ADR-Becheinigung ? ( Abschnitt 8.2.1 des ADR )
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ALLES i. O ???
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einigen Rechtsbereichen die in eine Sicherheitsüberprüfung einfließen.
In einem Unternehmen haften nicht nur der Unternehmer alleine sondern auch die
Vorgesetzten die Unternehmerpflichten übernehmen sowie jeder Vorgesetzte soweit er als
eine beauftragte Person bestellt wurde .
Rechtgrundlagen hierzu sind der § 14 StGB, § 9 OWiG und § 130 OWiG.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Dienstleistung, Beratung und Schulung.
Unser Motto lautet:
„Sicherheit aus einer Hand"