Gefahrklassen
Weltweit werden Gefahrgüter zur Beförderung über alle Verkehrsträger folgenden 9 Gefahrklassen ( Hauptgefahr des Stoffes, der Lösung oder des Gemisches ) zugeordnet.
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Gefahrgutbeauftragter ( Sicherheitsberater )
Nach § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung ( GbV ) vom 25.02.2011 muss jedes Unternehmen, das an einer Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Schiene, Binnenschifffahrt (GGVSEB), oder der Gefahrgutverordnung See ( GGVSee ) zugewiesen sind, mindestens einen Sicherheitsberater ( Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.
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